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Odenwaldkreis: 43-Jähriger festgenommen und in U-Haft geschickt

Im Zuge der Durchsuchungsmaßnahmen wurden zahlreiche Beweismittel, insbesondere Marihuana im Kilobereich, Kokain, Haschisch, Betäubungsmittelutensilien und diverse Mobiltelefone sichergestellt. Foto: Pressedienst Polizeipräsidium Südhessen

Gemeinsame Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und des Polizeipräsidiums Südhessen: Festnahme und Durchsuchungsmaßnahmen wegen des Verdachts des illegalen Waffen- und Betäubungsmittelhandels im Rhein-Main-Gebiet

ODENWALDKREIS. - In einem Ermittlungskomplex der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main - Eingreifreserve - wegen des Verdachts des illegalen Waffen- und Betäubungsmittelhandels im Rhein-Main-Gebiet haben Einsatzkräfte des Polizeipräsidiums Südhessen am Mittwoch, 07. Mai, einen 43-jährigen deutschen Staatsangehörigen festgenommen.

Zuvor waren auf Anordnung der Generalstaatsanwaltschaft seine Fahrzeuge und Wohnräume im Odenwaldkreis durchsucht worden. An der Einsatzmaßnahme waren Spezialeinheiten der hessischen Polizei, Kriminalbeamte des Polizeipräsidiums Südhessen und der Polizeidirektion Odenwald beteiligt.

Der 43-jährige Beschuldigte steht im Verdacht, in den Jahren 2020, 2021 und 2025 in zwei Fällen mit Schusswaffen sowie in sechs Fällen mit Rauschgift im Kilobereich (Kokain, Amphetamin und Marihuana) Handel getrieben und diese an Tätergruppierungen aus dem Bereich der organisierten Kriminalität in Deutschland angeboten und veräußert zu haben.

Bei den vom Beschuldigten angebotenen Waffen soll es sich um halbautomatische Schusswaffen eines serbischen Herstellers gehandelt haben.

Zur Abwicklung der Waffen- und Betäubungsmittelgeschäfte soll der Beschuldigte sogenannte Kryptohandys der Serviceanbieter SkyECC und Anom verwendet haben.

Im Zuge der Durchsuchungsmaßnahmen wurden zahlreiche Beweismittel, insbesondere Marihuana im Kilobereich, Kokain, Haschisch, Betäubungsmittelutensilien und diverse Mobiltelefone sichergestellt.

Zur Abschöpfung von Gewinnen aus mutmaßlichen Straftaten wurde Bargeld im sechsstelligen Euro-Bereich sowie Gold- und Silberbarren und unter anderem eine Krügerrand-Münze sichergestellt.

Der 43-jährige Beschuldigte wurde am Mittwoch, 7. Mai, der Haftrichterin des Amtsgerichts Darmstadt vorgeführt, die auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main die Untersuchungshaft angeordnet hat.

In dem Ermittlungskomplex der Eingreifreserve wegen des Verdachts des illegalen Waffen- und Betäubungsmittelhandels im Rhein-Main-Gebiet wurden durch die Generalstaatsanwaltschaft bisher vier Anklagen erhoben und insgesamt 5 Angeklagte zu Freiheitsstrafen zwischen 1 Jahr 6 Monaten und 8 Jahre 9 Monaten verurteilt.

Informationen zur Eingreifreserve:

Die im April 2000 gegründete Eingreifreserve besteht aus einem Leitenden Oberstaatsanwalt (Abteilungsleiter), drei Oberstaatsanwälten, sieben Staatsanwälten und einem Sekretariat. Sie ist organisatorisch eine eigenständige Abteilung der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main.

Die Eingreifreserve unterstützt die landgerichtlichen Staatsanwaltschaften verfahrensbezogen. Über den Einsatz der Eingreifreserve entscheidet der Generalstaatsanwalt durch Zuweisung von Ermittlungsverfahren nach § 145 Abs. 1 GVG.

Schwerpunkte der Arbeit der Eingreifreserve sind Verfahren aus folgenden Deliktsbereichen:

Organisierte und bandenmäßige Steuerstraftaten

Sonstige Wirtschaftskriminalität

Organisierte Kriminalität

Ermittlungsintensive Kapitaldelikte und Cold Cases

Sammelverfahren und umfangreichere Verfahren aus dem Bereich der Allgemeinkriminalität

Verfahrenskomplexe mit regional übergreifenden örtlichen Zuständigkeitsschwerpunkten.