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„Verkürzung der Endlager-Suche ist möglich“

Arbeitsgruppe will schnellere Endlager-Entscheidung

BIBLIS. - Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) hat im Sommer 2024 beschlossen, die Standort-Entscheidung für ein Endlager für hochradioaktiven wärmeentwickelnden Atommüll erst im Jahr 2074 zu treffen.

„Damit ist klar, dass die bundesweiten Standort-Zwischenlager, also auch Biblis, frühestens zur Jahrhundertwende geräumt werden können“, schreibt die Bergstraßer Arbeitsgruppe „Sicheres Zwischenlager Biblis“ in einer Pressemitteilung.

Für die AG ein Suchprozeß, der „entschieden zu lang ist“. Klar sei, dass „Wissenschaft Zeit braucht. Allerdings hat die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) bereits im Frühjahr 2025 Vorschläge unterbreitet, die die Dauer der Endlagersuche erheblich verkürzen und bereits in den 2050er Jahren eine Endlager-Standortfestlegung ermöglichen könnte“, schreibt die AG weiter.

So schlägt die BGE vor, bestimmte Vorschriften und Genehmigungsverfahren bei den Betretungsrechten für Erkundungsmaßnahmen potentieller Endlagerstandorte abzuschaffen.

Außerdem will die BGE bis 2027 fünf bis zehn Regionen für die überirdische Untersuchung vorschlagen, um die nächsten, auch tiefengeologischen Untersuchungen früher vornehmen zu können.

Auch das sei nach Ansicht der Bergsträsser Arbeitsgruppe sinnvoll, „weil Art und Umfang der 10.700 to hochradioaktiven wärmeentwickelnden Atommülls die z. Zt. bundesweit in 1.900 Castoren auf Zwischenlager verteilt sind, nur bestimmte potentielle Endlagerstätten geeignet erscheinen lassen“.

Der Atommüll soll - so die gesetzliche Vorgabe - für 500 Jahre bergbar sein und vor der Einlagerung in noch zu konzipierende Endlagerbehälter umgeladen werden. „Wir schätzen, dass das zukünftige Endlager nicht zuletzt aufgrund der Wärmeentwicklung eine Fläche von 5 bis 7 Quadratkilometer aufweisen muß.“

Abschließend erklärt AG-Sprecher Rainer Scheffler: „Wir begrüßen jede zeitliche Verkürzung der Endlagersuche, wenn sie wissenschaftlich vertretbar und faktenorientiert ist und die vorgesehene Bürgerbeteiligung weiterhin gewährleistet ist.“