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Bundesverfassungsgericht verbietet die NPD nicht

Der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe hate die NPD nicht verboten.

Urteilsverkündung durch den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Andreas Voßkuhle.

Das Gebäude des Bundesverfassungsgerichts im Karlsruher Schlossbezirk 3. Fotos: djv-Bildportal

KARLSRUHE. - Wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche Durchsetzung ihrer verfassungsfeindlichen Ziele hat das Bundesverfassungsgericht die NPD nicht verboten. Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) vertritt nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts ein auf die Beseitigung der bestehenden freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtetes politisches Konzept.

Sie wolle die bestehende Verfassungsordnung durch einen an der ethnisch definierten „Volksgemeinschaft“ ausgerichteten autoritären Nationalstaat ersetzen. Ihr politisches Konzept missachte die Menschenwürde und sei mit dem Demokratieprinzip unvereinbar.

Die NPD arbeitet nach Ansicht der Richter auch planvoll und mit hinreichender Intensität auf die Erreichung ihrer gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichteten Ziele hin.

Allerdings fehle es (derzeit) an konkreten Anhaltspunkten von Gewicht, die es möglich erscheinen lassen, dass dieses Handeln zum Erfolg führt, weshalb der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts den zulässigen Antrag des Bundesrats auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit und Auflösung der NPD und ihrer Unterorganisationen (Art. 21 Abs. 2 GG) mit heute verkündetem Urteil einstimmig als unbegründet zurückgewiesen hat.