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Markenverband zum Weltverbrauchertag 2020

Schluss mit wirkungslosen Bekenntnissen der Politik: Schutz der Verbraucher und Markeninhaber vor Fälschungskriminalität endlich umsetzen

BERLIN. - Der weltweite Handel mit gefälschten und unerlaubt hergestellten Waren hat ein Volumen von 460 Mrd. Euro. Dabei schädigt jede verkaufte Fälschung die Verbraucher immer finanziell und stellt häufig eine Gefährdung für ihre Sicherheit und Gesundheit dar.

Da die meisten Fälschungen über Onlinemarktplätze verkauft werden und der Trend zu Onlineverkäufen weiterhin steigt, nimmt auch die Zahl der durch Fälschungen geschädigten Verbraucher und Marken weiter zu.

„Um den Produktpiraten im Internet das Handwerk zu legen, muss die EU-Kommission deren Hauptvertriebswege trocken legen", so Christian Köhler, Hauptgeschäftsführer Markenverband
e. V.

Er ergänzt: „Die EU-weite Verpflichtung aller Onlinemarktplätze zum proaktiven von Fälschungen würde die Gefahren für Verbraucher und Marken wesentlich einschränken.“

Dies wäre ein klares Zeichen, dass die Sicherheit der Verbraucher und die Rechte der Markeninhaber dem Gewinnstreben der Fälschungsverkäufer übergeordnet sind.

Zudem würde ein pragmatischer Weg eingeschlagen, den Verbrauchern zu helfen, die bei Onlinekäufen aus Drittländern kaum Möglichkeiten haben, Verkäufer in Regress zu nehmen.

In den letzten Jahren hat sich die Zahl der verkauften Fälschungen weiter erhöht. Dies belegt auch die von der Europäischen Kommission im September 2019 veröffentliche Zollstatistik. Die EU-Kommission hat das Problem erkannt, ist es bisher aber sehr zögerlich angegangen.

Sowohl eine im Jahr 2015 eingegangene Selbstverpflichtung der Onlinehandelsplattformen, als auch die Veröffentlichung von unverbindlichen Handlungsempfehlungen durch die EU-Kommission haben den Anstieg online verkaufter Fälschungen nicht begrenzen können.

Im Bereich des Urheberrechtes war es der EU-Kommission im Jahr 2019 mit einer Richtlinie möglich, Plattformanbieter dazu zu verpflichten, geistiges Eigentum vor Veröffentlichung zu prüfen und dies bei Urheberrechtsverletzung zu blockieren.

Warum wurde solches nicht für Marken umgesetzt? Denn Markenschutz ist aktiver Verbraucherschutz: Onlinemarktplätze haben schon heute die technischen Möglichkeiten, den Verkauf gefälschter Waren auf ihren Internetseiten zu unterbinden.

Die EU-weite Einführung von Sorgfaltspflichten für Onlinemarktplätze würde diese als Vertriebswege für Fälschungen unbrauchbar machen und die Gefährdung der Verbraucher verringern.

Ansprechpartner:

Dr. Alexander Drög
Geschäftsführer Recht / Verbraucherpolitik
Telefon: 030/20 61 68 40
E-Mail: a.droege@markenverband.de

Anja Siegemund
Leiterin Büro Brüssel
Telefon: +32 (0) 2 502 3091
E-Mail: a.siegemund@markenverband.eu