NEWS

Bundesverfassungsgericht erlaubt EZB Anleihekäufe unter Auflagen

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat heute...

...unter seinem Vorsitzenden Prof. Dr. Andreas Voßkuhle entschieden, dass...

...die Europäische Zentralbank (EZB), hier mit ihrem präsidenten Mario Draghi im Notfall mit deutscher Beteiligung gefährdete Euro-Krisenstaaten durch Käufe von Staatsanleihen stützen darf.

Mario Draghi stand naturgemäß im Scheinwerferlicht der Journalisten. Fotos: djv-Bildportal

KARLSRUHE / BRÜSSEL / BERLIN. - Die Europäische Zentralbank (EZB) darf im Notfall mit deutscher Beteiligung gefährdete Euro-Krisenstaaten durch Käufe von Staatsanleihen stützen. Das Bundesverfassungsgericht hat heute mehrere Klagen gegen das sogenannte OMT-Programm abgewiesen, stellte seine Durchführung aber unter Bedingungen.

Das Unterlassen von Bundesregierung und Bundestag in Ansehung des Grundsatzbeschlusses der Europäischen Zentralbank vom 6. September 2012 über das OMT-Programm geeignete Maßnahmen zu dessen Aufhebung oder Begrenzung zu ergreifen, verletzt die Beschwerdeführer nicht in ihrem Recht aus Art. 38 Abs. 1 Satz 1, Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2 in Verbindung mit Art. 79 Abs. 3 GG, wenn die vom Gerichtshof der Europäischen Union in seinem Urteil vom 16. Juni 2015 (C-62/14) formulierten, die Reichweite des OMT-Programms begrenzenden Maßgaben eingehalten werden.

Unter diesen Voraussetzungen beeinträchtigt das OMT-Programm gegenwärtig auch nicht die haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Deutschen Bundestages. Dies hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mit heute verkündetem Urteil entschieden.

Der Grundsatzbeschluss über das OMT-Programm bewegt sich in der vom Gerichtshof vorgenommenen Auslegung nicht „offensichtlich" außerhalb der der Europäischen Zentralbank zugewiesenen Kompetenzen. Zudem birgt das OMT-Programm in der durch den Gerichtshof vorgenommenen Auslegung kein verfassungsrechtlich relevantes Risiko für das Budgetrecht des Deutschen Bundestages.