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Hochwasser im Wetteraukreis: Kreis plant Nothilfen bei Elementarschäden

Im Depot Oberhof wird durchnässter Sperrmüll in einen Container geladen. Ganze Existenzen landen im Müllcontainer Bild:Monika Eichenenauer

WETTERAUKREIS. - Am vergangenen Freitag wurde der Wetteraukreis, insbesondere in seinen östlichen Teilen, von einer Hochwasserkatastrophe betroffen.

Das gesamte Ausmaß ist noch nicht ermittelt, aber allein die Schäden in der Büdinger Altstadt sind immens.

„Viele Menschen sind unverschuldet in eine außergewöhnliche Notlage geraten, die sie aus eigener Kraft in absehbarer Zeit nicht bewältigen können“, stellt Landrat Jan Weckler fest.

„Daher hat der Kreisausschuss heute beschlossen, dem Kreistag vorzuschlagen, sich zur Minderung der außergewöhnlichen Notlage an staatlichen Finanzhilfen bei Elementarschäden entsprechend der aktuellen Richtlinien des Landes zu beteiligen.“

Wie Weckler weiter ausführte gelte das für alle vom Hochwasser betroffenen Städte und Gemeinden im Wetteraukreis.

Eine solche Finanzhilfe gab es schon einmal nach der Flutwelle, die im Sommer 2014 durch den Niddaer Stadtteil Wallernhausen strömte. „Wir konnten damals schnell und unbürokratisch Hilfe leisten, das ist jetzt wieder gefordert“, so Weckler.

Im Rahmen der Richtlinien für die Gewährung staatlicher Finanzhilfen bei Elementarschäden soll ‚Hilfe zur Selbsthilfe‘ bei akuten Notlagen geleistet werden. Wir werden nach dem Beschluss des Kreistages eine Schadenskommission einrichten müssen, bei der die Schäden gemeldet werden können.

Antragsberechtigt sind vor allem Privatpersonen und gewerbliche Betriebe, bei denen die Schäden so erheblich sind, „dass die Beseitigung unter Berücksichtigung des eigenen Vermögens, des tatsächlich verfügbaren Familieneinkommens und der Familienverhältnisse aus eigener Kraft in absehbarer Zeit nicht möglich ist“, heißt es in der Richtlinie des Landes.

Nothilfe und kein Ersatz

„Das, was wir jetzt auf den Weg bringen, ist eine Nothilfe, also eine Art staatlicher Zuschuss, über den allerdings nicht alle Schäden vollständig ersetzt werden können“, warnt Weckler vor allzu großen Erwartungen. Ohnehin darf maximal ein Drittel des von der Schadenskommission festgestellten Schadens vom Staat ersetzt werden.

Wenn der Kreistag in seiner Sitzung am Mittwoch den entsprechenden Beschluss fasst, wird ein Antrag auf Einleitung einer Finanzhilfeaktion an das Regierungspräsidium in Darmstadt gestellt.

„Nach Genehmigung des Antrages wird der Beginn der Antragsfrist veröffentlicht. Danach haben die betroffenen Bürgerinnen und Bürger und die Gewerbetreibenden einen Monat Zeit, ihre Anträge bei uns zu stellen“, erläutert Landrat Weckler das Procedere.

Ab etwa 22. Februar können dann Anträge bei der Schadenskommission die vom Kreis gebildet wird gestellt werden.

Die Anträge für die Nothilfe werden dann bei allen betroffenen Stadt- und Gemeindeverwaltungen erhältlich sein. Dort soll es auch Unterstützung beim Ausfüllen geben. Die Anträge werden auch online verfügbar sein.

Spendenkonto eingerichtet

Um Härtefälle und auch Vereine, die durch das Hochwasser geschädigt sind, zu unterstützen hat der Wetteraukreis ein Spendenkonto bei der Sparkasse Oberhessen eingerichtet. Unter folgender Kontonummer können Spenden eingezahlt werden: DE79 5185 0079 0027 1921 14, Stichwort „Hochwasserhilfe Wetteraukreis“

Die Spenden sind steuerabzugsfähig, eine entsprechende Spendenquittung wird bei Bedarf ausgestellt. Für Spenden bis zu 200 Euro reicht dem Finanzamt ein einfacher Nachweis (Kontoauszug) aus.