NEWS

Getöteter SchĂŒler in Ranstadt: Wetteraukreis verbietet Mahnwache der NPD

WETTERAUKREIS / RANSTADT. - In der vergangenen Woche wurde in Ranstadt ein 18-jĂ€hriger durch eine Stichverletzung getötet. Der mutmaßliche TĂ€ter, ein 16-jĂ€hriger mit deutscher StaatsbĂŒrgerschaft, befindet sich derzeit in Untersuchungshaft.

FĂŒr den heutigen Dienstag hat der NPD-Bezirksverband Wetterau-Kinzig eine Mahnwache unter dem Motto „Migration tötet – Messerstecher konsequent abschieben!“ angemeldet.

Wie es in der Anmeldung weiter heißt, sei beabsichtigt, dass zehn Personen an der Versammlung teilnehmen. Als Hilfsmittel wĂŒrden: eine mobile Lautsprecheranlage, transparente Plakate und Fahnen genutzt werden.

„Wir haben diese Veranstaltung verboten, weil die Öffentliche Sicherheit und Ordnung bei der DurchfĂŒhrung der Versammlung unmittelbar gefĂ€hrdet ist“, sagte Erste Kreisbeigeordnete und Sozialdezernentin Stephanie Becker-Bösch.

In der BegrĂŒndung der Ablehnung heißt es, dass allein das Motto: „Migration tötet – Messerstecher konsequent abschieben!“ als solches gegen § 130 des Strafgesetzbuches (Volksverhetzung) verstoße.

Mit dem Motto werde dem unbefangenen Betrachter der Eindruck vermittelt, alle Migranten seien Messerstecher. Es sei weiterhin damit zu rechnen, dass bei der Versammlung Personen entsprechende Plakate, Transparente mit entsprechenden Formulierungen bei sich fĂŒhren bzw. offen zeigen werden.

Ebenso sei damit zu rechnen, dass durch eine mobile Lautsprecheranlage oder auch ohne VerstĂ€rkung dieses sinngemĂ€ĂŸ wörtlich geĂ€ußert werde. Diese Vermutung drĂ€nge sich insbesondere deshalb auf, da die Versammlung ausschließlich bezogen auf dieses Motto stattfinde.

„Es soll ein Einzelfall dazu genutzt werden, pauschal alle Migranten als Messerstecher und Mörder zu verunglimpfen“, so Erste Kreisbeigeordnete Becker-Bösch.

Auch sei die Öffentliche Sicherheit und Ordnung aufgrund der Wahl des Veranstaltungsortes der Versammlung, unmittelbar gegenĂŒber eines Döner Restaurants, und der sich daraus ergebenden Diskriminierung unbeteiligter Personen gefĂ€hrdet.

Ein weiterer Punkt sei der Aufruf zur Teilnahme an der Demonstration ĂŒber Facebook. Nachweisbar wurde der Aufruf hunderte Male aufgerufen und mehrfach geteilt es sei deshalb davon auszugehen, dass hier mehr als nur die angemeldeten zehn Personen an der Versammlung teilnehmen.

Es sei zudem nicht auszuschließen, dass sich hierdurch eine Eigendynamik entwickle, welche die rĂ€umlichen KapazitĂ€ten der Gemeinde Ranstadt ĂŒberfordere.

Ebenso sprĂ€chen gewichtige Anhaltspunkte dafĂŒr, dass sich aufgrund dessen eine Lage entwickeln könnte, welche aus sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten nicht mehr vertretbar wĂ€re. Schließlich sei auch unter BerĂŒcksichtigung der Corona-Pandemie eine GefĂ€hrdung gegeben.

Gegen den ablehnenden Bescheid hat die NPD mittlerweile Widerspruch eingelegt und einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht eingereicht.