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„Zeitdruck: Regierungspräsidium und JUWI versuchen Windkraftgegner zu überrumpeln“

Bürgerinitiative vermutet Versteckspiel im Genehmigungsverfahren für die Windräder bei Etzean

BEERFELDEN. - Hinter dem verschleierten Veröffentlichungsverfahren sehen die Akteure der Bürgerinitiative Gegenwind Beerfelden-Rothenberg den Versuch, die Bürger von der Abgabe ihrer Einwendungen zum Bauantrag des Betreibers der Windindustrieanlagen im Katzenwinkel abzuhalten.

Die Firma Juwi AG aus Wörrstadt hat beim Regierungspräsidium Darmstadt einen Antrag gestellt auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und den Betrieb von drei Windkraftanlagen (WKA) mit einer Gesamthöhe von 240 m und einem Rotordurchmesser von 158 m.

Die Fertigstellung und der Betrieb der Anlagen sind zum 31.08.2023 geplant. Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) wurde die Genehmigung mit einem Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung verbunden.

Ursprünglich waren fünf und mehr Windkraftanlagen geplant und sind auf den Widerstand der Vertretungskörperschaften der Stadt Oberzent und der Bürgerinitiative mit Unterstützung aus der Bevölkerung gestoßen.

Bemerkenswert ist, so stellt die Bürgerinitiative fest, wie die Bürgerschaft von dieser Beteiligung erfährt und wo man die entsprechenden Texte lesen und beurteilen kann, was an sich schon recht mühsam ist.

Selbst die Akteure der Bürgerinitiative Gegenwind Beerfelden-Rothenberg (www.Gegenwind-Beerfelden-Rothenberg.de) mussten sich zum Verfahren durchfragen, weil der Beerfeldener Magistrat für die öffentliche Bekanntmachung im amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Oberzent nicht zuständig ist.

Die „Gegenwindler“ unterstellten dem RP in Darmstadt, dass die Behörde eine angemessene Öffentlichkeitsbeteiligung nicht in vollem Umfang gewährleiste und eine amtliche Mitteilung im Bereich der Stadt Oberzent nicht stattgefunden hat.

Sie beantragten daher die Frist der Offenlegung der Antragsunterlagen um vier Wochen zu verlängern. Schließlich soll die gesamte Bürgerschaft informiert werden und jedem Bürger die Möglichkeit geben werden, rechtzeitig seine Stellungnahme abzugeben.

Auf ihre Beschwerde teilte das Regierungspräsidium mit, dass die Bekanntgabe des Vorhabens ordnungsgemäß im amtlichen Staatsanzeiger für das Land Hessen am 7. September 2020 und auf der Internetseite veröffentlicht wurde, wo die Unterlagen zum Download bereitstehen. Eine Bekanntmachung im Veröffentlichungsblatt der Stadt Oberzent sei nicht vorgesehen.

In Verbindung mit der Nachfrage der BI wurde diese Information in der Gemeindezeitung >Oberzent Aktuell< an die Bürger weitergegeben.

Wenn in Sprechblasen immer wieder betont wird, dass die Politik und die Staatsorgane in demokratischen Verfahren jeden Bürger bei den Entscheidungen mitnehmen, darf die Frage gestellt werden, wie ein „normaler“ Bürger an den fraglichen Staatsanzeiger kommt und wodurch er die entsprechende Internetadresse erfahren kann, fragt die BI.

Durch den Aufbau von Informationsbarrieren soll offenbar versucht werden, dass möglichst wenige Stellungnahmen im Rahmen der Antragsfrist eingereicht werden, vermutet die Bürgerinitiative Gegenwind.

Durch diese Umstände sehen sich die Akteure veranlasst, die Bürgerschaft auf die Gelegenheit zur Einsichtnahme der Bauanträge und der Abgabe ihrer Stellungnahmen hinzuweisen.

Berichte, Gutachten und Empfehlungen liegen in der Zeit vom 14.09.2020 bis 13.10.2020 (letzter Tag) im Rathaus der Stadt Oberzent in Beerfelden aus. Außerdem kann Einsicht in den Rathäusern in Erbach, Michelstadt, Mossautal, Wald-Michelbach, Gras-Ellenbach nach Vereinbarung genommen werden.

Im Internet findet sich das Antragsverfahren unter: https://www.uvp-verbund.de/trefferanzeige?docuuid=A557E327-CEFE-4884-9B04-1EDBFE188D09&plugid=/ingrid-group:ige-iplug-he&docid=A557E327-CEFE-4884-9B04-1EDBFE188D09 .

Einwendungen gegen das Vorhaben sollen schriftlich mit Namen und Anschrift bei den Auslegungsstellen oder elektronisch an die E-Mail-Adresse des RP: Genehmigung-IVDa-431(at)rpda.hessen.de erhoben werden.

Die Einwendungen sollen die befürchtete Gefährdung der Rechtsgüter wie Trinkwasser, Gesundheit, Flora und Fauna und die Art der Beeinträchtigung darlegen, die dann bei einem Erörterungstermin in der Zeit vom 01.12.2020 bis 03.12.2020 in Beerfelden bewertet werden wird

Die Bürgerinitiative hofft darauf, dass möglichst viele Bürger sich der mühevollen Arbeit unterziehen und von ihrem Recht auf Einspruch gegen die Landschafts- und Naturzerstörung durch Rotoren Gebrauch machen. Die politischen Gremien der Stadt Oberzent haben sich nachdrücklich gegen den Bau der Windindustrieanlagen ausgesprochen.

Die Bürgerinitiative vermisst in der Vorlage verlässliche Aussagen zum Trinkwasserschutz, zum Wegeausbau für den Schwerlastverkehr, zu Brand- und Bodenschutz, zu Ausgleichsflächen für die Waldrodung, die pro Windindustrieanlagen mit allen die Anlage umfassenden Eingriffen wie Kranstell-, Lager-, Montage und Kranauslegerflächen, Böschungen, Drainagen und sonstiger zum Bau und Betrieb der Windenergieanlagen benötigten Einrichtungen über 4 ha Wald erfordert zuzüglich aller bisher noch nicht bestimmbaren zu Regungen für den Schwerlastverkehr, wodurch Rodungen in einer Größenordnung von weiteren 4 ha erforderlich werden.

Entsprechender Flächenverbrauch und Eingriffe in die Natur sind an den vorhandenen Plätzen der Windindustrieanlagen im Odenwald überprüfbar.

Der Windstrom, sofern er überhaupt im windschwachen Odenwald produziert wird, dient der Netzstabilität insgesamt und den Verbrauchern im Ballungsraum, wo keine Windindustrieanlagen errichtet werden können.

Daher ist es erlaubt zu sagen, dass der subventionierte Odenwaldstrom aus Windindustrie zur Versorgung der großen Energieverbraucher im Rhein-Main-Gebiet erforderlich ist. Einen Wertausgleich für die Standortgemeinden gibt es nicht.

Da sich die Rentabilität der Rotoren vornehmlich aus den Subventionen ergibt, wird den Haushalten und der Wirtschaft durch hohe Energiepreise Geld entzogen und in die Taschen der Betreiber von Windindustrieanlagen transferiert.

Die politische Forderung nach mehr Windstrom im Netz bei schrittweisem Abbau von Strom aus Kohle und Kernenergie etwa durch das Investitionsbeschleunigungs-Gesetz wird zu einer Auslastung der privilegierten Flächen im Regionalplan unter Hinzuziehung der sogenannten Weißflächen im Odenwald mit allen Folgen für die Natur- und Landschaftszerstörung und die damit verbundene Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung führen.

In Deutschland ist Strom durch die Förderung von erneuerbaren Energien so teuer wie sonst nirgendwo in der Welt und unterliegt nicht dem Wettbewerb.

Stattdessen hat das Förderinstrument der EEG-Umlage maßgeblich dazu beigetragen, dass die Verbraucher für Strom hierzulande tief in die Tasche greifen müssen.

Strom ist in Deutschland im Schnitt mehr als zweieinhalb Mal so teuer wie im Rest der Welt. (Presseveröffentlichung vom 26.09.2020). Derzeit ist ein Ende dieser Spirale nach oben nicht in Sicht.

Vielmehr gibt es heftige Bemühungen und politischen Druck auf den Bund, das Ende der Windkraft-Förderung zu verhindern, weil ohne die Subventionen viele Windparks vor dem Aus stehen und mit dem Ende der Windpark-Förderung Deutschland ein gigantischer Rückbau der Windenergie bevorstehen könnte.