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Kein Platz für Verunglimpfungen

Kreistagspräsidium verschärft Geschäftsordnung: „Signal gegen Hassreden im Netz“

ODENWALDKREIS. - Ehrverletzende Äußerungen von Kreistagsmitgliedern sollen künftig nicht nur dann geahndet werden, wenn sie innerhalb von Sitzungen erfolgen, sondern auch außerhalb von ihnen, vor allem im Internet.

Der Kreistagsvorsitzende Rüdiger Holschuh hat den Kreistag am gestrigen Montag, 4. November, über die entsprechende, vom Präsidium beschlossene Änderung der Geschäftsordnung informiert. Über sie stimmt der Kreistag dann in seiner nächsten Sitzung im Dezember ab.

„Wir müssen klar gegen Hassreden im Netz vorgehen“, warb Holschuh für die Änderung der Geschäftsordnung, die zur Satzung erhoben werden soll.

„Wenn der Kreistag zustimmt, wäre er der erste in Hessen, der ein solches Signal setzt, und ein Vorbild für andere.“ Anlass für die Neufassung waren abwertende Äußerungen eines Kreistagsmitglieds in einem sozialen Netzwerk.

Bisher kann der Kreistagsvorsitzende Mitglieder bei ungebührlichem oder ordnungswidrigem Verhalten während einer Sitzung zur Ordnung rufen oder aber von einem bis zu drei Sitzungstagen ausschließen.

Die Zustimmung des Kreistags vorausgesetzt, können vom 1. Januar 2020 an auch ehrverletzende Äußerungen gegen den Kreistag beziehungsweise einzelne Mitglieder, Gruppen und Fraktionen geahndet werden, wenn sie außerhalb von Sitzungen erfolgen, zum Beispiel in sozialen Netzwerken.

„Das Verhalten der Mitglieder soll der Würde verfassungsmäßiger Einrichtungen entsprechen“, heißt es zu Beginn des entsprechenden Paragraphen zur Begründung.

Der folgende Paragraph regelt die Sanktionen: Nachdem der Vorsitzende Verstöße festgestellt und die Quelle einer Beleidigung benannt hat, kann der Kreistag Verwarnungen, Geldbußen bis zu 50 Euro oder einen Sitzungsausschluss von bis zu drei Tagen aussprechen.