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OdenwÀlder Kreistag stellt sich hinter Landwirte

Mehrheit fĂŒr Resolution gegen Änderung bei Ausgleichzulage

ODENWALDKREIS / ERBACH. - Der Kreistag fordert die Landesregierung auf, Änderungen bei der Berechnung von Ausgleichszulagen fĂŒr Landwirte zurĂŒckzunehmen, so dass jene Zahlungen im bisher ĂŒblichen Umfang geleistet werden können und OdenwĂ€lder Betrieben keine Nachteile entstehen.

Dem von der ÜWG-Fraktion eingebrachten Resolutionstext haben sich bis auf die GrĂŒnen-Fraktion alle Fraktionen angeschlossen. Die GrĂŒnen fĂŒhren an, dass die Ausgleichszulage nach Vorgaben der EuropĂ€ischen Union (EU) berechnet werde und die Landesregierung hier letztlich keinen Spielraum habe.

Die EU hatte jene Gebiete, die in den Genuss einer Ausgleichszulage kommen, neu definiert. Das hat zur Folge, dass im Odenwaldkreis 31 Gemarkungen zu der kĂŒnftig nicht mehr geförderte „Gebietskulisse“ gehören, was schĂ€tzungsweise zu FördermittelausfĂ€llen in Höhe von 350.000 Euro fĂŒhrt.

Der Kreistag erklĂ€rt sich in seiner Resolution „mit den betroffenen landwirtschaftlichen Betrieben und SchĂ€fern solidarisch“ und fordert von der Landesregierung, „die VerĂ€nderung der Gebietskulisse zurĂŒckzunehmen“.

Falls das nicht möglich sei, solle fĂŒr die betroffenen Gemarkungen ein Ausgleich nach einer weiteren, mit dem EU-Recht konformen Förderkategorie geschaffen werden.

Die GrĂŒnen plĂ€dierten hingegen dafĂŒr, die Landesregierung und das Umweltministerium darin zu unterstĂŒtzen, in diesem und im nĂ€chsten Jahr, in denen die Betriebe weniger Geld ĂŒber die Ausgleichszulage bekommen könnten, neue Kriterien und Kriterien-Kombinationen zu entwickeln und damit einen Ausgleich fĂŒr die OdenwĂ€lder Betriebe zu schaffen.

Die Resolution gegen die Änderung der Gebietskulisse im Rahmen der Ausgleichszulage (AGZ) im Wortlaut:

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 18. Februar 2019 folgende Resolution verabschiedet: Ziel der Förderung ĂŒber die Ausgleichszulage ist die Aufrechterhaltung der landwirtschaftlichen FlĂ€chennutzung in aus erheblich naturbedingten GrĂŒnden benachteiligten Gebieten.

Grundlage der Förderung ist eine sogenannte Gebietskulisse. Im Jahr 2018 wurden aus diesem Fördertopf insgesamt 0,77 Millionen Euro fĂŒr insgesamt 487 Betriebe im Odenwaldkreis ausgezahlt.

Aufgrund einer Beanstandung des EU-Rechnungshofes mussten die EU-weit ca. 150 unterschiedlichen Abgrenzungsparameter vereinheitlicht werden.

In einer zweiten Stufe wurden nach 9 möglichen Kriterien die Gebiete ermittelt, in denen durch investive Maßnahmen oder wirtschaftliche TĂ€tigkeiten die natĂŒrliche Benachteiligung ĂŒberwunden wurde, das sogenannte Finetuning.

In Folge dieser Neuabgrenzung verliert der Odenwaldkreis 31 Gemarkungen aus der Gebietskulisse, die bisher in den Genuss der Fördermittel aus dem AGZ Fond kamen.

Objektiv verlieren aber die landwirtschaftlichen Betriebe, die hier im Odenwald mit hÀngigen Böden und schlechteren klimatischen Bedingungen wirtschaften, einen Teil ihres Einkommens.Im Koalitionsvertrag der Landesregierung ist zu lesen:

- Die Landwirtschaft in Hessen verdient unsere grĂ¶ĂŸte WertschĂ€tzung...

- Die mittelstĂ€ndische, familienbetriebene bĂ€uerliche Landwirtschaft verdient dabei unsere besondere UnterstĂŒtzung...

- Wir wollen den Berufsstand stÀrken und zur gesellschaftlichen Akzeptanz und Anerken-nung der Arbeit der BÀuerinnen und Bauern beitragen...

- Die Ausgleichszulage fĂŒr benachteiligte Gebiete wollen wir fortentwickeln und die europĂ€ischen Öffnungsklauseln nutzen, um eine fĂŒr Hessen sachgerechte Lösung zu implementieren.

Von dieser „sachgerechten Lösung“ sind im Odenwaldkreis etwa 185 Betriebe mit 3.000 ha landwirtschaftlicher NutzflĂ€che betroffen. Da der Fördertopf aufgrund nicht abgerufener Fördermittel jĂ€hrlich variieren kann und die FlĂ€chen im Detail dem Betriebssitz und nicht den Gemarkungen zugeordnet sind, lĂ€sst sich der Förderverlust im Moment noch nicht exakt beziffern.

Die zustÀndige Fachabteilung beim Landrat des Odenwaldkreises geht jedoch von FördermittelausfÀllen in Höhe von rund 350.000 Euro aus.

Die Fraktionen im OdenwĂ€lder Kreistag erklĂ€ren sich mit den betroffenen landwirtschaftlichen Betrieben und SchĂ€fern solidarisch und fordern von der Landesregierung die VerĂ€nderung der Gebietskulisse zurĂŒckzunehmen.

Sollte dieser Schritt nicht möglich sein, fordert der Kreistag, dass ein Ausgleich fĂŒr die betroffenen Gemarkungen - aufgrund der lt. EU-Recht zulĂ€ssigen zusĂ€tzlichen Gebietskategorie „Gebiete mit spezifischen Benachteiligungen“ - geschaffen wird.

So könnte der im Vergleich ungerechte Einkommensverlust ausgeglichen werden und die Forderung im Koalitionsvertrag nach StÀrkung des lÀndlichen Raumes einen sichtbaren Ausdruck erhalten.