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Landrat rÀt Kommunen notfalls zu Normenkontrollklage

Der Odenwaldkreis und seine StÀdte und Gemeinden wollen solche Monster-WindrÀder von mehr als 200 Metern Höhe verhindern. Der Landrat rÀt, dies notfalls mit einer Normenkontrollklage durchzusetzen.

Deutliche Kritik an neuem Windkraft-Plan: Odenwaldkreis unterstĂŒtzt StĂ€dte und Gemeinden

ODENWALDKREIS. - Landrat Frank Matiaske hat den neuen Entwurf des Teilplans Erneuerbare Energien (TPEE) 2018, in dem die VorrangflĂ€chen fĂŒr Windkraftanlagen in Hessen ausgewiesen werden, deutlich kritisiert.

„Auch der neue Entwurf weist fĂŒr den Odenwaldkreis im VerhĂ€ltnis zu anderen hessischen Kreisen deutlich mehr VorrangflĂ€chen aus, das ist fĂŒr uns nicht hinnehmbar“, sagte Matiaske am gestrigen Montag, 12. November, im Kreistag des Odenwaldkreises.

FĂŒr den Fall, dass die Regionalversammlung im Dezember fĂŒr den vorgelegten Entwurf stimmt und den von den StĂ€dten und Gemeinden des Odenwaldkreises erarbeiteten FlĂ€chennutzungsplan weiterhin nicht berĂŒcksichtigt, rĂ€t Matiaske den Kommunen, eine Normenkontrollklage zu erheben.

„Ich wĂŒrde diesen Schritt befĂŒrworten und mich dafĂŒr einsetzen, dass der Kreis die StĂ€dte und Gemeinden unterstĂŒtzt, wie auch schon bei der Erstellung des FlĂ€chennutzungsplans.“ Jener Plan sieht acht Gebiete fĂŒr Windkraftanlagen vor, die 1,61 Prozent der KreisflĂ€che in Anspruch nehmen.

Insgesamt weist der aktuelle TPEE-Entwurf 18 VorrangflĂ€chen im Odenwaldkreis fĂŒr WindrĂ€der aus. „Das wĂŒrde auch in Verbindung mit dem, was sich an den Kreisgrenzen in den Nachbarlandkreisen abzeichnet, eine Komplett-Verspargelung des Odenwaldkreises bedeuten.

Genau dies wollten die StĂ€dte und Gemeinden gemeinsam mit dem Kreis durch die ursprĂŒngliche Aufstellung des FlĂ€chennutzungsplans verhindern“, so Matiaske.

Der neue TPEE-Entwurf sieht vor, etwa 3,74 Prozent der FlĂ€che als Windkraft-VorrangflĂ€chen auszuweisen. Das ist gegenĂŒber dem TPEE-Plan von 2016 eine Reduzierung um 0,08 Prozentpunkte beziehungsweise etwa 51 Hektar. „Das ist nur eine marginale Änderung, die unseren Vorstellungen in keiner Weise entspricht“, so Matiaske.

Weggefallen sind im Vergleich zu dem Plan von 2016 die FlĂ€chen in den Gemarkungen Breuberg und Oberzent-Rothenberg. Im Bereich anderer Gemarkungen, zum Beispiel denen von Bad König/LĂŒtzelbach/Michelstadt, wurde die GrĂ¶ĂŸe der schon ausgewiesenen FlĂ€chen reduziert.

Dazu kommen noch die Gebiete in unmittelbarer Nachbarschaft des Odenwaldkreises auf dem Gebiet der Kreis Bergstraße, zum Beispiel in der Gemarkung Reichelsheim/FĂŒrth. Matiaske sagte den Kreistagsmitgliedern zu, die Situation mit dem Landrat des Kreises Bergstraße, Christian Engelhardt, zu besprechen.

Zu den im TPEE-Entwurf vorgesehenen Windkraft-VorrangflĂ€chen gehören auch solche, die von der Deutschen Flugsicherung noch nicht fĂŒr den weiteren Planungsprozess freigegeben worden sind.

Bereits geklagt haben die StÀdte und Gemeinden des Odenwaldkreises gegen die Ablehnung ihres FlÀchennutzungsplans durch das RegierungsprÀsidium Darmstadt.

Das Verwaltungsgericht Darmstadt hatte den KlĂ€gern zwar teils Recht gegeben, die Klage insgesamt aber zurĂŒckgewiesen. Dagegen sind die Kommunen vorgegangen, so dass nun der Hessische Verwaltungsgerichtshof entscheiden muss.