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Landrat rät Kommunen notfalls zu Normenkontrollklage

Der Odenwaldkreis und seine Städte und Gemeinden wollen solche Monster-Windräder von mehr als 200 Metern Höhe verhindern. Der Landrat rät, dies notfalls mit einer Normenkontrollklage durchzusetzen.

Deutliche Kritik an neuem Windkraft-Plan: Odenwaldkreis unterstützt Städte und Gemeinden

ODENWALDKREIS. - Landrat Frank Matiaske hat den neuen Entwurf des Teilplans Erneuerbare Energien (TPEE) 2018, in dem die Vorrangflächen für Windkraftanlagen in Hessen ausgewiesen werden, deutlich kritisiert.

„Auch der neue Entwurf weist für den Odenwaldkreis im Verhältnis zu anderen hessischen Kreisen deutlich mehr Vorrangflächen aus, das ist für uns nicht hinnehmbar“, sagte Matiaske am gestrigen Montag, 12. November, im Kreistag des Odenwaldkreises.

Für den Fall, dass die Regionalversammlung im Dezember für den vorgelegten Entwurf stimmt und den von den Städten und Gemeinden des Odenwaldkreises erarbeiteten Flächennutzungsplan weiterhin nicht berücksichtigt, rät Matiaske den Kommunen, eine Normenkontrollklage zu erheben.

„Ich würde diesen Schritt befürworten und mich dafür einsetzen, dass der Kreis die Städte und Gemeinden unterstützt, wie auch schon bei der Erstellung des Flächennutzungsplans.“ Jener Plan sieht acht Gebiete für Windkraftanlagen vor, die 1,61 Prozent der Kreisfläche in Anspruch nehmen.

Insgesamt weist der aktuelle TPEE-Entwurf 18 Vorrangflächen im Odenwaldkreis für Windräder aus. „Das würde auch in Verbindung mit dem, was sich an den Kreisgrenzen in den Nachbarlandkreisen abzeichnet, eine Komplett-Verspargelung des Odenwaldkreises bedeuten.

Genau dies wollten die Städte und Gemeinden gemeinsam mit dem Kreis durch die ursprüngliche Aufstellung des Flächennutzungsplans verhindern“, so Matiaske.

Der neue TPEE-Entwurf sieht vor, etwa 3,74 Prozent der Fläche als Windkraft-Vorrangflächen auszuweisen. Das ist gegenüber dem TPEE-Plan von 2016 eine Reduzierung um 0,08 Prozentpunkte beziehungsweise etwa 51 Hektar. „Das ist nur eine marginale Änderung, die unseren Vorstellungen in keiner Weise entspricht“, so Matiaske.

Weggefallen sind im Vergleich zu dem Plan von 2016 die Flächen in den Gemarkungen Breuberg und Oberzent-Rothenberg. Im Bereich anderer Gemarkungen, zum Beispiel denen von Bad König/Lützelbach/Michelstadt, wurde die Größe der schon ausgewiesenen Flächen reduziert.

Dazu kommen noch die Gebiete in unmittelbarer Nachbarschaft des Odenwaldkreises auf dem Gebiet der Kreis Bergstraße, zum Beispiel in der Gemarkung Reichelsheim/Fürth. Matiaske sagte den Kreistagsmitgliedern zu, die Situation mit dem Landrat des Kreises Bergstraße, Christian Engelhardt, zu besprechen.

Zu den im TPEE-Entwurf vorgesehenen Windkraft-Vorrangflächen gehören auch solche, die von der Deutschen Flugsicherung noch nicht für den weiteren Planungsprozess freigegeben worden sind.

Bereits geklagt haben die Städte und Gemeinden des Odenwaldkreises gegen die Ablehnung ihres Flächennutzungsplans durch das Regierungspräsidium Darmstadt.

Das Verwaltungsgericht Darmstadt hatte den Klägern zwar teils Recht gegeben, die Klage insgesamt aber zurückgewiesen. Dagegen sind die Kommunen vorgegangen, so dass nun der Hessische Verwaltungsgerichtshof entscheiden muss.