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Fachliche Bedenken gegen Bau des Windparks Katzenwinkel bei Beerfelden

Auch der Lebensraum des geschützten Schwarzstorchs wäre mit dem Bau des Windparks Katzenwinkel bei Beerfelden einmal mehr höchst gefährdet.

Anerkannte Umweltvereinigung >Initiative Hoher Odenwald< positioniert sich klar im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung

ODENWALD / BEERFELDEN. - Klar positioniert hat sich die Initiative Hoher Odenwald (IHO) e.V., Verein für Landschaftsschutz und Erhalt der Artenvielfalt, zum Bauvorhaben „Windpark Etzean“, bei dem auf der Gemarkung „Katzenwinkel“ fünf Windräder auf dem Gelände des Grafen Louis zu Erbach-Fürstenau entstehen sollen.

In einer ausführlichen Stellungnahme hat die nach § 3 UmwRG anerkannte Umweltvereinigung IHO (Waldbrunn) die Problematik des Standorts zwischen Beerfeldener Galgen und Marbach-Stausee aufgezeigt.

„Es ist mit erheblichen Konflikten in Bezug auf Artenschutz, Habitatschutz, Landschaftsbild sowie Stätten des kulturellen und des geologischen Erbes (im UNESCO Global Geopark) zu rechnen, die aus unserer Sicht konsequent und sorgfältig im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) geprüft werden müssen“, betont IHO-Vorsitzender Michael Hahl.

Alleine die in einem aktuellen Gutachten von Dirk Bernd (Büro für Faunistik und Landschaftsökologie) dargestellten avifaunistischen Kartierungen für das Untersuchungsgebiet bei Etzean offenbarten zu erwartende erhebliche Artenschutzkonflikte.

„Mit Schwarzstorch, Rotmilan, Schwarzmilan, Baumfalke, Wespenbussard und Waldschnepfe wurden sechs planungsrelevante Brutvogelarten mit Tabu- und Prüfbereichen nachgewiesen, für die durch Zuwegung und mit dem Betrieb von WKA im Wald mit der Verwirklichung von Verbotstatbeständen zu rechnen ist, die nicht ausreichend minimierbar oder vermeidbar sind.

Nachweislich gilt dies in signifikanter Weise für den Schwarzstorch und den Rotmilan. Für beide Arten wurde ein Dichtezentrum für die jeweilige Art nachgewiesen, diese sind gemäß Fachkonvention der LAG-VSW-2015 frei von WEA zu halten“, schreibt Bernd dazu.

Außerdem seien, wie Michael Hahl betont, nicht nur Brut- und Lebensstätten, sondern auch ein räumlich-funktionaler Zusammenhang maßgeblich. Explizit gelte dies keineswegs nur für den Fall eines etwaigen Horstfundes, sondern auch bei der Nahrungssuche seien die Schwarzstörche vor erheblichen Störungen zu schützen, zumal eine ausgeprägte Störempfindlichkeit dieser Vögel belegt sei, wie das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen am 04.10.2017 festgestellt habe.

Dies gelte für das Gebiet Katzenwinkel wie für einige weitere Windkraft-Vorrangflächen im südlichen Odenwald, so auch im benachbarten Wald-Michelbach beim WKA-Gebiet Stillfüssel, gleichermaßen.

Bernd kommt zu dem abschließenden Fazit, aufgrund eines signifikant erhöhten Tötungsrisikos sei „das Planvorhaben eines Windparks innerhalb der Vorrangfläche bei Beerfelden-Etzean aus artenschutzfachlichen und naturschutzrechtlichen Gründen nicht genehmigungsfähig“.

Im sogenannten Scoping-Verfahren, einem Sondierungstermin, der vom Regierungspräsidium (RP) Darmstadt in der UVP zum Bauvorhaben anberaumt worden war, begrüßte die IHO, dass auf Antrag der Firma JUWI AG (Wörrstadt), dem Projektierer der fünf geplanten Windräder bei Beerfelden, ein förmliches Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgen soll.

Als erster formeller Schritt einer UVP wurde dazu das Scoping mit verschiedenen zu beteiligenden Einrichtungen abgehalten, um alle für die Prüfung relevanten Aspekte im Vorfeld miteinander abzustimmen.

Die von der IHO zum UVP-Scopingtermin eingereichte ausführliche schriftliche Stellungnahme kann nachgelesen werden unter: www.hoher-odenwald.de/wp-content/uploads/2017/11/Etzean-WEA-UVP-Scoping-IHO-22.11.2017-1.pdf