Windkraft: Gericht bestÀtigt Fehler und lehnt OdenwÀlder FlÀchennutzungsplan ab
Wie der BUND Odenwaldkreis jetzt öffentlich macht, hat das Verwaltungsgericht Darmstadt die Klage der 15 Odenwaldkommunen auf Genehmigung des gemeinsamen FlÀchennutzungsplanes, Teilplan Windkraftstandorte im Odenwaldkreis, wegen rechtsfehlerhaften Grundlagen abgewiesen
ODENWALDKREIS. - Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat am 27. September diesen Jahres in erster Instanz die Klage der Odenwaldkommunen auf Genehmigung ihres gemeinsamen FlÀchennutzungsplanes abgewiesen (Az: 2K 12/16.DA).
In der am 6. November veröffentlichten UrteilsbegrĂŒndung fĂŒhrt das Gericht aus, dass es Zweifel an der RechtmĂ€Ăigkeit der Festsetzung der WindkraftflĂ€chen 15 (Felgenwald Michelstadt), 19 (WĂŒrzberg) und 31 (Sensbachtal) hat. Das Gericht verneinte den Antrag der Gemeinden, das RegierungsprĂ€sidium zur Genehmigung des Planes zu verpflichten.
FĂŒr die Niederlage seien ausschlieĂlich Naturschutzfragen verantwortlich,teilt der BUND Odenwaldkreis jetzt mit. Die von den Gutachtern im Planungsprozess durchgefĂŒhrte Untersuchung, ob sich die WindkraftflĂ€chen mit den Naturschutzinteressen vereinbaren lassen, sei nach Meinung des Gerichtes nicht schlĂŒssig und nicht nachvollziehbar.
Damit habe das Gericht im Sinne der Einwendungen des BUND zur Planung entschieden, der 2013 zu den beiden FlÀchen den Naturschutz anmahnte:
19 Michelstadt-WĂŒrzberg
âWir weisen auf die Auffassung der Planer hin, dass durch die fehlende Datengrundlage ĂŒber RauhfuĂ- und Sperlingskauz das Konfliktpotential nur eingeschrĂ€nkt eingeschĂ€tzt werden kann. Wir fordern die Streichung des Standortes. Die Lage im Vogelschutzgebiet nach europĂ€ischem Recht laut Tabelle 21/22 erfordert es, auch eine rechnerisch geringe GefĂ€hrdung von Arten auszuschlieĂen.â
31 Sensbachtal-Beerfelden
âWir stimmen mit den Planern nicht ĂŒberein und fordern die Feststellung der Konfliktstufe 3 und damit die Streichung des Standortes. Die Lage im Vogelschutzgebiet nach europĂ€ischem Recht laut Tabelle 21/22 erfordert es, auch eine rechnerisch geringe GefĂ€hrdung von Arten auszuschlieĂen.
Das Verwaltungsgericht habe die EinschĂ€tzung des BUND bestĂ€tigt: âDie âŠVertrĂ€glichkeitsuntersuchung ... ist unvollstĂ€ndig bzw. unschlĂŒssig und teilweise nicht nachvollziehbar, sodass auch die darauf gestĂŒtzte VertrĂ€glichkeitsprognose ... auf einer rechtsfehlerhaften Grundlage basiert.â
Damit habe das DarmstÀdter Gericht eine in Rechtskreisen lange bekannte Regel wiederholt und bekrÀftigt, nach der Eingriffe in das europÀische Naturschutzsystem besonders sorgfÀltig zu untersuchen seien.
Die UrteilsbegrĂŒndung erlĂ€utere ausfĂŒhrlich, dass die Schutzziele des Vogelschutzgebiets 'SĂŒdlicher Odenwald' nicht durch einfache pauschale und unkonkrete Gutachteraussagen vom Tisch gefegt werden könnten. Vielmehr mĂŒssten die Kommunen beweisen, dass die Naturschutzziele durch die WindrĂ€der nicht gefĂ€hrdet sind.
Nur wenn dies auszuschlieĂen wĂ€re, sei eine Standortausweisung im FlĂ€chennutzungsplan statthaft. âDie Haltung der Kommunen, man könne diese Frage auf das spĂ€tere Bauantragsverfahren verschieben, wurde vom Gericht als unhaltbar zurĂŒckgewiesen.â FĂŒr den BUND-Kreisverband stelle das Urteil die BestĂ€tigung seiner naturschutzfachlichen EinschĂ€tzung der Planung dar. BUND-Sprecher Harald Hoppe: âHĂ€tten die Kreiskommunen unserer Stellungnahme auch nur das geringste Gewicht beigemessen, wĂ€re ihnen der Windkraftplan nicht so um die Ohren geflogen, wie er es jetzt tut.â FĂŒr den Umweltverband ist das Urteil ein weiterer Beleg dafĂŒr, dass die Planungspraxis im Odenwaldkreis auf den Naturschutz nicht in der gebotenen Ernsthaftigkeit eingeht.
Hoppe: âUnsere tĂ€gliche Erfahrung, dass die Kommunen unsere Anliegen stets pauschal abweisen, wird durch die Klage um den FlĂ€chennutzungsplan bestĂ€tigt. GlĂŒcklicherweise hat die Justiz in diesem Fall unsere Argumente und damit unsere Position bekrĂ€ftigt.â
Der Odenwaldkreis sollte die grundsĂ€tzlich ablehnende Haltung zum Naturschutz revidieren, fordert der BUND-Sprecher. Landrat Frank Matiaske sei aufgerufen, einen Schritt voran zu gehen, und fĂŒr mehr BerĂŒcksichtigung von Umwelt und Natur in der Politikpraxis zu sorgen.