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LESERBRIEF: Ist die Sensbacher Höhe auch fĂŒr das RP als WKA-Standort ungeeignet?

Die Sensbacher Höhe, hier von der Burgruine Freienstein auf Gammelsbacher Seite betrachtet, ist im gemeinsamen FlĂ€chennutzungsplan der OdenwĂ€lder Kommunen trotz mehrerer nachgewiesener schĂŒtzenswerter Vögel und FledermĂ€use als WKA-VorrangflĂ€che vorgesehen. Foto: Evi Schwöbel

ODENWALD. - Wenn man sich die gemeinsame Stellungnahme der Odenwald-Kommunen zum aktuellen Entwurf des Regionalplanes SĂŒdhessen (Teilbereich Windkraft) durchliest, dann bleibt nach vielen Seiten Papier am Ende wieder einmal nur blanke ErnĂŒchterung ĂŒbrig.

Die einzige Antwort der Odenwald-Kommunen scheint der gebetsmĂŒhlenartig vorgetragene Verweis auf den eigenen FlĂ€chennutzungsplan zu sein, den das RegierungsprĂ€sidium in Darmstadt bereits Ende 2015 abgelehnt hat.

Um dem ganzen noch die Krone aufzusetzen, fordert man in der Stellungnahme unter anderem sogar, dass anstelle der Hirschhorner Höhe nun die Sensbacher Höhe in den Regionalplan aufgenommen wird, in dem sie bislang gar nicht vorhanden ist. Dazu sollte man wissen, dass sich die Sensbacher Höhe inmitten des EuropĂ€ischen Vogelschutzgebietes „SĂŒdlicher Odenwald“ befindet.

All das, obwohl mittlerweile allen Kommunalpolitikern bekannt ist, dass gerade zur Sensbacher Höhe drei avifaunistische Gutachten von unabhÀngigen renommierten Gutachtern vorliegen (die alle von privater Hand beauftragt und mit zig-tausenden Euros bezahlt wurden!), und die allesamt zu dem Ergebnis kommen, dass die Sensbacher Höhe aus artenschutzrechtlicher Sicht nicht mit Windkraftindustrieanlagen bebaut werden kann!

Wie nicht anders zu erwarten, konnten im Vogelschutzgebiet auf der Sensbacher Höhe unzĂ€hlige schĂŒtzenswerte Vögel und FledermĂ€use nachgewiesen werden. Bleibt die Frage, ob dies nicht bereits im Vorfeld der Aufstellung des FNP abzusehen war. Aber die meisten OdenwĂ€lder Kommunalpolitiker schieben diese Fakten ganz einfach beiseite und ĂŒben sich seit Jahren in manifestierter Ignoranz.

Dieser Tage wird in einem aktuellen Presseartikel der Sensbachtaler BĂŒrgermeister Egon Scheuermann zitiert. Da gibt er zumindest zu, dass es zwischenzeitlich detaillierte Untersuchungen gegeben habe, verschweigt oder vergisst aber leider, dass dies nur durch die Initiative von Privatpersonen gelungen ist und nicht durch irgendein Zutun der Kommunen oder des Kreises, deren Verantwortung es eigentlich gewesen wĂ€re.

Und mit sonnigem GemĂŒt betont er dann, dass bei der Sensbacher Höhe „viele GrĂŒnde gegen ihre Nutzung als WindvorrangflĂ€che sprechen und gerade weil artenschutzrechtliche Argumente eine solche Relevanz hĂ€tten, wĂŒrde er sich keine großen Gedanken machen, dass dort wirklich Rotoren stehen könnten“.

Als ob das ein „grĂŒn“ gefĂŒhrtes RegierungsprĂ€sidium in Darmstadt ĂŒberhaupt interessieren wĂŒrde. Dort genehmigte man ja sogar am letzten Arbeitstag des Jahres 2016 kurz vor Feierabend Windkraftindustrieanlagen inmitten eines Schwarzstorch-Habitates (Projekt „StillfĂŒssel“ bei Wald-Michelbach).

Sollten also eines Tages tatsÀchlich Windkraftindustrieanlagen im Vogelschutzgebiet auf der Sensbacher Höhe errichtet werden, dann wissen die OdenwÀlder wenigstens genau, wem sie all das zu verdanken haben!

Doris Hotz
64743 Beerfelden