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Odenwaldkreis verfolgt weiter entschlossen die Reduzierung von Windkraftflächen

Der Landrat und die Bürgermeister des Odenwaldkreises kritisieren, dass bei den aktuellen Windkraft-Plänen des Regierungspräsidiums die Denkmäler, wie beispielsweise die Burgruine Freienstein (Foto) in Gammelsbach, durch Windräder in ihrer Wirkung beeinträchtigt werden.

Regierungspräsidium zu etlichen Nachbesserungen analog dem abgelehnten gemeinsamen Flächennutzungsplan der Odenwaldkreis-Kommunen mit acht Windkraftgebieten aufgefordert

ODENWALDKREIS. - Der Odenwaldkreis verfolgt gegenüber dem Regierungspräsidium Darmstadt nach wie vor konsequent die „Reduzierung der Ausweisung zu vieler Windkraftflächen“. Das haben Landrat Frank Matiaske und der Lützelbacher Bürgermeister Uwe Olt, der stellvertretend für alle 15 Rathauschefs sprach, in einer gemeinsamen Sitzung der beiden Kreistagsausschüsse für Umwelt und für Bauen deutlich gemacht.

Im Mittelpunkt der Sitzung standen Informationen über die gemeinsame Stellungnahme der Kommunen zu den Windkraft-Plänen des Regierungspräsidiums, der sich der Odenwaldkreis anschließt.

In dem 95 Seiten starken Papier, dessen Kernaussagen erstmals der Öffentlichkeit präsentiert wurden, wird das Regierungspräsidium zu etlichen Nachbesserungen aufgefordert. „Aufgrund dieser fundierten Stellungnahme gehe ich davon aus, dass die für Windkraft vorgesehenen Flächen in dem anstehenden Abwägungsprozess weiter reduziert werden“, sagte Matiaske.

Derzeit sieht das Regierungspräsidium im „sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien“ des Regionalplans Südhessen 3,9 Prozent der Fläche des Odenwaldkreises für Windkraftanlagen vor. Das ist gegenüber den ersten Planungen aus dem Jahr 2013, gegen die die Kommunen und der Kreis auch schon Einwände erhoben hatten, ein Fortschritt.

Ursprünglich hatten sogar 5,8 Prozent der Kreisfläche als geeignet gegolten. Doch auch die 3,9 Prozent sind den Kommunen und dem Kreis entschieden zu viel. Richtschnur ist für sie der eigene, gemeinsame Flächennutzungsplan, der acht Windkraftgebiete ausweist, die zusammen 1,6 Prozent der Fläche bilden.

„Diese erhebliche Reduzierung ist nur durch die fundierten Erkenntnisse aus unserer Flächennutzungsplanung zustande gekommen“, hob Matiaske hervor. „Wir wollen aber, dass möglichst der komplette Flächennutzungsplan im Regionalplan umgesetzt wird. Das würde konkret eine weitere Reduzierung von heute 21 Vorrangflächen auf 8 zwischen allen Kommunen abgestimmte Standorte bedeuten.“

Das Regierungspräsidium hatte dem Flächennutzungsplan im Dezember 2015 die Genehmigung versagt, wogegen der die Städte und Gemeinden mit Unterstützung des Hessischen Städte- und Gemeindebunds im Januar 2016 vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt geklagt haben.

Bis zu einer Entscheidung gilt keiner der beiden Pläne. Gleichwohl kann das Regierungspräsidium Windkraftanlagen in Einzelfällen nach einer Bestimmung des bundesweit geltenden Baugesetzbuches genehmigen.

„Genau das aber leistet einer ,Verspargelung‘ des Odenwalds Vorschub, die wir verhindern wollen. Außerdem ist in diesem Verfahren die Planungshoheit der Kommunen eingeschränkt“, so Matiaske. „Deswegen müssen wir für unseren eigenen Flächennutzungsplan kämpfen.“

Auch Bürgermeister Olt warb mit Blick auf planungsrechtliche Möglichkeiten der Kommunen für den Flächennutzungsplan. „Ich bin sicher, dass er vor Gericht Bestand haben wird“, sagte Matiaske. Von einer Fundamentalkritik, die jedwede Windkraft im Odenwaldkreis ausschließt, hält der Landrat nichts. „Wir müssen realistisch bleiben.“

Matiaske sagte Hans-Joachim Büchs von der Bürgerinitiative Zukunft Vielbrunn ein ausführliches Gespräch zu. Vielbrunn ist besonders stark von möglichen Standorten für Windkraftanlagen belastet, wogegen sich Protest regt.

Büchs war in die Ausschuss-Sitzung gekommen und hatte unter anderem vor unabsehbaren Folgen von Windkraftanlagen für die Wasserversorgung gewarnt. Matiaske wies darauf hin, dass die Stadt Michelstadt dazu ein eigenes Gutachten in Auftrag gegeben habe.

Die Kommunen des Odenwaldkreises kommen in ihrer Stellungnahme zu dem Schluss, dass im Teilplan Erneuerbare Energien das „Schutzgut Wasser“ nicht vertiefend betrachtet worden sei, anders als dies der Kreis gefordert habe.

Dasselbe gelte für das „Schutzgut Boden“, wie die Landschaftsarchitektin Andrea Sliwka den Ausschuss-Mitgliedern erläuterte. Deren Büro hatte der Odenwaldkreis mit der fachlichen Unterstützung bei der Abfassung der Stellungnahme zu dem Teilplan beauftragt.

Kritisiert wird in dem Papier auch, dass „Überkonzentrationen“ nicht betrachtet worden seien. Eine solche Ballung von möglichen Windkraftanlagen gibt es in Michelstadt (vor allem im Ortsteil Vielbrunn, auch wegen Projekten im benachbarten Bayern), Bad König und Lützelbach, in der Oberzent und in Breuberg (verbunden mit dem Kreis Darmstadt-Dieburg).

Gefordert wird, ausreichend große Abstände zwischen Windkraft-Empfehlungsflächen einzuhalten. Nach Überzeugung der Odenwaldkreis-Kommunen haben im Plan des Regierungspräsidiums auch Kulturgüter einen zu geringen Stellenwert. Denkmäler wie beispielsweise die Burg Breuberg oder die Ruine Freienstein könnten durch Windräder in ihrer Wirkung beeinträchtigt werden.

Die Stellungnahme fordert das Regierungspräsidium auf, die Denkmaltopographie für den Odenwaldkreis zu beachten und fehlende Denkmäler aufzunehmen und bei der Genehmigung die Prüfradien des Landesamts für Denkmalpflege anzuwenden. Diese ziehen um Denkmäler einen größeren Radius als es das Regierungspräsidium in seinem Teilplan tut.

Schließlich fordern die Kommunen des Odenwaldkreises und der Kreis selbst das Regierungspräsidium auf, die Wertigkeit des Kreises mit seiner bisher gering belasteten Natur- und Kulturlandschaft mehr als bisher zu berücksichtigen. Die hohe Priorität des Kreises als Erholungsgebiet sei nicht in Betracht gezogen worden.