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Public Viewing bei der Fußball-EM 2016: FĂŒr Genehmigungen ist Kreisbehörde zustĂ€ndig

ODENWALDKREIS. - Die Bundesregierung hat eine Verordnung ĂŒber den LĂ€rmschutz bei öffentlichen FernsehĂŒbertragungen im Freien beschlossen. Damit ist das sogenannte Public Viewing wĂ€hrend der Fußball-Europameisterschaft vom 10. Juni bis 10. Juli 2016 auch fĂŒr spĂ€te Spiele möglich.

Viele Fußballspiele der EM vom 10. Juni bis 10. Juli 2016 in Frankreich beginnen erst um 21 Uhr. Aufgrund des Beginns der Nachtruhe ab 22 Uhr kann das zu Konflikten mit dem nĂ€chtlichen LĂ€rmschutz fĂŒhren. Da es sich bei der Fußball-EM um eine internationale Sportveranstaltung von herausragender Bedeutung handelt, gelten – wie schon fĂŒr frĂŒhere Fußball-Welt- und Europameisterschaften – Ausnahmeregelungen.

Alle öffentlichen "Public Viewing-Veranstaltungen", dazu zĂ€hlen auch Live-Übertragungen in Zelten, BiergĂ€rten und in der Außenbewirtschaftung von GaststĂ€tten, fallen unter diese Verordnung. Übertragungen in GaststĂ€tten oder bei privaten Veranstaltungen, zum Beispiel auf der Terrasse, dem Balkon oder im Garten unterliegen nicht dieser Verordnung.

Der Veranstalter, bei GaststĂ€tten der Betreiber, muss mindestens drei Werktage vor dem ersten Spiel, das ĂŒbertragen werden soll, einen Antrag zur Zulassung der "Public Viewing-Veranstaltungen" bei der zustĂ€ndigen Behörde stellen. Im Odenwaldkreis ist dies die Abteilung Umwelt und Naturschutz – Untere Immissionsschutzbehörde.

Der Antrag muss den Namen des Veranstalters, eine verantwortliche Person (incl. Angabe einer Telefon-Nr. unter der die verantwortliche Person dauerhaft wÀhrend der Veranstaltung erreichbar ist), den Veranstaltungsort und das öffentlich darzubietende Spiel beinhalten. Alternativ steht auf der Homepage des Odenwaldkreises (www.odenwaldkreis.de) ein entsprechender Antrags-vordruck zum Download bereit.

Die Zulassung der "Public Viewing-Veranstaltungen" steht im Ermessen der zustÀndigen Behörde, die dabei das öffentliche Interesse gegen den Schutz der Nachbarschaft vor schÀdlichen Umwelteinwirkungen durch GerÀusche abwÀgen muss.

AuskĂŒnfte erteilen die Mitarbeiter der Abt. Umwelt und Naturschutz - Untere Immissionsschutzbehörde: Alexander SchĂ€fer (Telefon: 06062 70-1102) und Raina Kessler (Telefon: 06062 70-101).