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B 38a: „Genug Zeit vergeudet!“

Landrat Christian Engelhardt begrüßt das Abweisen der B 38a-Klage durch den Verwaltungsgerichtshof und fordert nun rasches Handeln: „Entscheidendes Verkehrsprojekt für gesamte Region“

KREIS BERGSTRASSE / MÖRLENBACH. - Am heutigen Dienstag, 09. Juli, hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel die seit fünf Jahren anhängige Klage gegen den Bau der B 38a in einer mündlichen Verhandlung abgewiesen.

Damit ist nun der Weg für den Weiterbau der Umgehungsstraße bis hinter Mörlenbach frei. Kläger waren der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) sowie ein in Mörlenbach ansässiger Landwirt, der Beklagte das Land Hessen.

Der Planfeststellungsbeschluss für den Bau der geplanten Ortsumgehung im Zuge der Bundesstraße 38 (Variante O2) war bereits im Januar 2014 erteilt worden.

Der Bergsträßer Landrat Christian Engelhardt bewertet die Entscheidung des VGH äußerst positiv: „Ich bin sehr froh und erleichtert, dass der Gerichtshof im Sinne der Bürgerinnen und Bürger des Kreises Bergstraße entschieden hat und dass das Projekt nun, nach einer so langen Zeit des Wartens, endlich in Angriff genommen werden kann“, so der Landrat.

„Ich erwarte das Bund und Land nun schnell Schritte zur Realisierung dieses, für unsere Region entscheidenden Verkehrsprojektes einleiten werden.“ Denn für zahlreiche Pendler im Kreis sei die aktuelle Verkehrssituation nicht tragbar.

Doch das Projekt verspreche nicht nur die Entlastung zahlreicher Pendler und Bewohner Mörlenbachs. Die Fertigstellung der Ortsumgehung würde darüber hinaus die Lebensqualität, Attraktivität und die Zukunftsfähigkeit des Weschnitztals und des Überwalds fördern.

Davon ist Engelhardt überzeugt. In diesem Sinne seien auch Ortsumgehungen für Fürth und Rimbach wünschenswert.

„Für mich ist klar: Wir brauchen rund um die Uhr funktionierende Verkehrsadern. Wir brauchen die B 38a. Für die Umsetzung der Pläne werde ich mich weiterhin mit ganzer Kraft einsetzen. Es ist genug wertvolle Zeit vergeudet worden!“, so das Bergsträßer Verwaltungsoberhaupt.