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Online-Termin beim Jugendamt buchen

Vizelandrätin Diana Stolz (2. von links) gemeinsam mit Sabine Stupp (links), Anna-Lena Rapp (2. von rechts), Carina Kilb (rechts) und Tanja Fischle (vorn) von der Abteilung Amtsvormund-/Beistandschaft und Unterhaltsvorschuss.

Jugendamt baut Digitalangebot im Bereich Beistandschaft und Unterhaltsvorschuss aus

KREIS BERGSTRASSE. - Das Jugendamt bietet im Bereich der Beistandschaft ab sofort auch die Möglichkeit, Termine online zu vereinbaren. Außerdem kann die Beantragung einer Bescheinigung über die elterliche Sorge über ein Online-Formular erfolgen.

Durch diese Maßnahmen will das Jugendamt die Möglichkeiten der modernen Kommunikationswege nutzen, die zeitnahe Erreichbarkeit der Beistandschaft und des Unterhaltsvorschusses erhöhen und damit zur schnelleren, effizienteren Unterstützung alleinerziehender Elternteile und ihrer Kinder beitragen.

Die Beistandschaft ist ein Hilfsangebot für Eltern, Alleinerziehende und junge Menschen. Sie berät und unterstützt unter anderem bei der Klärung der Vaterschaft sowie der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.

Darüber hinaus kann die Beistandschaft Erklärungen zur Unterhaltspflicht, zur Feststellung der Vaterschaft oder zum gemeinsamen Sorgerecht beurkunden. „Kinder sollen nicht darunter leiden, dass die persönliche Situation ihrer Eltern schwierig ist.

Die Unterstützung der Beistandschaft zur Feststellung der Vaterschaft und Unterhaltsverpflichtungen ist deshalb eine wertvolle Hilfe, die Elternteile unbedingt nutzen sollten“, findet Vizelandrätin und Jugendamtsdezernentin Diana Stolz.

Aktuell ist die Beistandschaft des Kreises Bergstraße in über 1000 Fällen für Kinder aus dem Kreis Bergstraße tätig und hat in vielen Fällen erreicht, dass der errechnete Unterhalt durch den unterhaltspflichtigen Elternteil direkt an das Kind gezahlt wird.

Es besteht auch die Möglichkeit, dass der errechnete Unterhalt auf das Konto der Beistandschaft eingezahlt wird oder in Form einer Pfändung auf diesem Konto eingeht. Der Beistand leitet die Unterhaltszahlung dann zügig weiter.

In 2017 hat die Beistandschaft 745.000 Euro an die von ihr betreuten unterhaltspflichtigen Kinder weitergeleitet, in 2018 waren es bis Ende November bereits 675.000 Euro. Die Beistandschaft trägt somit dazu bei, dass Alleinerziehende entlastet werden und das Kinderarmutsrisiko sinkt.