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Umsetzung des neuen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes im Kreis Bergstraße

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der von dem Gesetz betroffenen Stellen folgen interessiert den Ausführungen von (am Tisch, von links nach rechts) Susanne Nöcker vom Sozialministerium, der Ersten Kreisbeigeordneten Diana Stolz und Constantin von Gatterburg, Fachbereichsleiter Sozialpsychiatrischer Dienst beim Gesundheitsamt.

Vertreter betroffener Stellen informieren sich über Neuerungen bei der Auftaktveranstaltung

KREIS BERGSTRASSE. - Über 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ordnungsämter, der Polizei, der Vitos-Klinik, des Gesundheitsamtes und der psychosozialen Dienstleister im Kreis Bergstraße trafen sich im Landratsamt, um die neuen Regelungen und die Umsetzung des Psychisch-Kranken-Gesetzes zu besprechen.

Dieses Gesetz, dessen Neufassung im August in Kraft getreten ist, regelt die Unterbringung von psychisch kranken Menschen bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung.

„Die breite Beteiligung an der Veranstaltung zeigt das große Interesse und den Bedarf, sich über die Modalitäten und Regelungen auszutauschen“, stellte die Erste Kreisbeigeordnete und Gesundheitsdezernentin Diana Stolz bei der Begrüßung fest.

Susanne Nöcker vom Hessischen Ministerium für Soziales stellte die Eckpunkte des Gesetzes vor, welches die bisherige Regelung aus dem Jahr 1952 nunmehr ablöst. Das Anbieten und die Vermittlung von Hilfe, sowie die Vermeidung von Zwangsmaßnahmen stehen im Vordergrund des Gesetzes.

Dazu sollen der Sozialpsychiatrische Dienst besser ausgestattet, die Patientenrechte gestärkt und die eventuell erforderliche Aufnahme in der Klinik wegen Selbst- oder Fremdgefährdung regelhaft durch einen Klinikarzt überprüft werden.

Das Land stellt den Gesundheitsämtern finanzielle Mittel zur Verfügung und die aufnehmenden Klinikärzte werden durch das Ministerium persönlich bestellt. Durch eine genaue Dokumentation soll ein Überblick über die Anzahl und die Durchführung von Zwangsmaßnahmen erfolgen, damit über Möglichkeiten weiterer Hilfen gesprochen werden kann.

Im Kreis Bergstraße haben sich die Polizeikräfte schon frühzeitig auf das neue Verfahren eingestellt und auch die Vitos-Klinik hat sich auf die Aufnahmesituation vorbereitet, so dass die bislang erforderlichen Aufnahmen ohne große Probleme erfolgen konnten.

Bei dem Austausch wurden auch verschiedene verfahrensrechtliche Themen behandelt. Frau Nöcker betonte, dass das Gesetz als ein „lernendes Gesetz“ zu sehen sei- in fünf Jahren soll eine Überprüfung und gegebenenfalls Korrektur erfolgen. Auch die Amtsgerichte haben sich auf die neuen Verfahrensweisen und Formalitäten eingestellt.

„Ich freue mich sehr, dass die Zusammenarbeit der Institutionen im Kreis Bergstraße so unkompliziert und kooperativ funktioniert. Dies ist letztendlich im Interesse der betroffenen Patientinnen und Patienten“, so die Erste Kreisbeigeordnete Stolz zum Abschluss der Veranstaltung.