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ÖPNV als Mittel zur Teilhabe

Stellvertretend für einige Städte und Kommunen im Ried nahm die Bürstädter Bürgermeistern Barbara Schader den Förderbescheid über die Infrastrukturkostenhilfe für das Jahr 2022 entgegen. Landrat Christian Engelhardt, Bürgermeisterin Barbara Schader und Reinhold Bickelhaupt, Fachbereichsleiter für ÖPNV und Mobilität (von links).

Übergabe in Heppenheim: Bürgermeister Rainer Burelbach nimmt stellvertretend für einige Städte und Gemeinden den Förderbescheid über die Infrastrukturkostenhilfe für das Jahr 2022 entgegen. Reinhold Bickelhaupt, Fachbereichsleiter für ÖPNV und Mobilität, Bürgermeister Rainer Burelbach sowie Landrat Christian Engelhardt (von links). Fotos: Pressedienst Bergstraße

Landrat Christan Engelhardt überreicht Förderbescheide des Landes Hessen im Rahmen der Infrastrukturkostenhilfe + + + Insgesamt fließen 614.000 Euro plus Restmittel aus dem Jahr 2021

BERGSTSRASSE. - Egal ob zum kleinen Einkaufsbummel in die Stadt, für den Besuch bei Familie und Freunden, den Weg zur Arbeit oder um wichtige Termine wahrzunehmen – Mobilität ist der Schlüssel, um von A nach B zu gelangen, auch ohne eigenes Auto.

Aus diesem Grund freut sich der Kreis Bergstraße sehr über die Fördermittel des Landes Hessen: Im Rahmen der Infrastrukturkostenhilfe fließen 614.000 Euro zuzüglich Restmittel aus dem Jahr 2021 in Höhe von 14.600 Euro.

Stellvertretend für alle Städte und Gemeinden, die im Rahmen der Maßnahme bedacht wurden, überreichte Landrat Christian Engelhardt am 6. Dezember in Bürstadt sowie am 12. Dezember in Heppenheim die Bescheide an Bürstadts Bürgermeisterin Barbara Schader beziehungsweise an Heppenheims Bürgermeister Rainer Burelbach.

Die Infrastrukturkostenhilfe ist vom Kreis Bergstraße, der für die Beauftragung der Verkehrsunternehmen zuständig ist, für Verbesserungen im lokalen Verkehr einzusetzen.

Zu den Aufgaben der Kreisverwaltung mit Blick auf den ÖPNV gehören die Bestellung von Mehrleistungen im lokalen ÖPNV (Busverkehre), die Planungen, Marketingmaßnahmen und Kundenbetreuung auf lokaler Ebene, der Ausgleich von Vorhaltekosten der lokalen Verkehrsunternehmen sowie investive Kleinmaßnahmen zum Erhalt und Ausbau lokaler Infrastruktur.

Neben dem ÖPNV-Angebot, für das der Kreis Bergstraße gemeinsam mit den Anbietern sorgt, gibt es zudem noch die kommunalen Angebote, etwa den Stadtbus der Stadt Heppenheim.

Der Kreis unterstützt auch 14 Kommunen, die in Ergänzung bestehender Linienangebote in den so genannten Schwachverkehrszeiten kommunale Ruftaxiangebote vorhalten mit einem Zuschussanteil. In diese kommunalen Angebote sollen die zusätzlichen Mittel fließen.

Aufgenommen wurden alle vorliegenden Anträge der Kommunen sowie die in Eigenregie des Kreises zu finanzierenden Mehrverkehre und Maßnahmen (siehe Tabelle unten).

In der Stadt Bensheim hat so zum Beispiel seit 13.06.2022 die Linie 672 ihren Betrieb neu aufgenommen. Damit kann die Anbindung des neuen Ärztehauses und der Einkaufsmärkte auf dem Berliner Ring im Stadtteil Auerbach sichergestellt werden.

Die Vereinbarung zwischen dem Land Hessen und der VRN GmbH zur Verbundfinanzierung, die auch die Infrastrukturkostenhilfe beinhaltet, ist gegenwärtig noch bis zum Jahresende 2022 festgeschrieben.

Wie die VRN GmbH als Aufgabenträgerorganisation des Kreises Bergstraße berichtet, plant das Land Hessen aufgrund der aktuellen Lage zunächst die Fortschreibung der Finanzierungsvereinbarung für weitere zwei Jahre. Die Verträge hierzu wurden kürzlich unterzeichnet.

Landrat Christian Engelhardt betont: „Die Weiterentwicklung von Verkehrskonzepten, gerade in Zeiten des Fachkräftemangels und immer weiter steigender Kosten, sind zentral für die Lebensqualität der Bergsträßerinnen und Bergsträßer – vor allem jener, die über kein eigenes Auto verfügen.

Der ÖPNV ist eine Vielmillionenaufgabe, die wir gemeinsam mit den beauftragten Verkehrsunternehmen gewissenhaft wahrnehmen." Der ÖPNV sei ein wichtiges Mittel zur Teilhabe von Bürgerinnen und Bürgern: „Sowohl ältere Menschen wie auch Schülerinnen und Schüler, Azubis oder Geflüchtete sind auf diese Strukturen angewiesen.

Dieser wichtigen Verantwortung sind sich sowohl die Kreisverwaltung wie auch die Städte und Kommunen bewusst." So lobte Engelhardt beispielsweise den Stadtbus in Heppenheim als eine gute Ergänzung zu den regionalen Linienangeboten.

Einen Bescheid erhielten die folgenden Städte und Gemeinden für untenstehende Maßnahmen:

Maßnahmenkatalog

Förderhöchst-betrag





 






 






Stadt Bensheim

89.500,00 €





Stadtbus – Mehrleistungen






Linienbündel - Mehrleistungen "Nachteule"






Stadtbuslinie 672, Berliner Ring






Vorhaltekosten, Haltestelleninfrastruktur












Gemeinde Biblis

27.500,00





innerörtliche Mehrleistung












Stadt Bürstadt

88.750,00





Stadtbusverkehr Linie 652












Gemeinde Einhausen

16.300,00





innerörtliche Mehrleistung












Stadt Heppenheim

89.500,00





Stadtbuskonzept Heppenheim












Stadtwerke Lampertheim

12000





Neuordnung Stadtbussystem - Mehrleistungen






Vorhaltekosten des Stadtverkehrs












Gemeinde Lautertal

2.025,00





Innerörtlicher Mehrverkehr (Linie 665)






Linie MO 2 - Kostenbeteiligung












Stadt Lorsch






innerstädtische Mehrleistung

33000











Stadtwerke Viernheim

78125





Stadtbuskonzept / Schülerverstärkerfahrten






Vorhaltekosten des Stadtverkehrs












Stadt Zwingenberg

250,00





Linie 676 - Zusatzleistung












Kreis Bergstraße






Linientaxiverkehre

156.250,00





Kreisinterne Maßnahmen

32.000,00