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RP genehmigt drei 240 Meter hohe Windkraftanlagen im „Katzenwinkel“

Per GPS erstellte Fotomontagen von ursprĂŒnglich im Gebiet ...

... >Katzenwinkel<, nahe den Oberzent-Stadtteilen Beerfelden ...

... und Etzean fĂŒnf geplanten Windkraftanlagen. Aktuell wurde ...

... der Windpark auf drei Anlagen reduziert, und jetzt vom RP ...

... entgegen der Positionierung der parlamentarischen Gremien ...

... der Stadt Oberzent genehmigt. Archiv-Fotomontagen: Evi Schwöbel

Sofortvollzug wurde angeordnet: Die Parlamentarier der Stadt Oberzent mĂŒssen bis spĂ€testens Anfang Januar 2022 darĂŒber befinden, ob der Klageweg gegen die Baugenehmigung beschritten werden soll

ODENWALD / BEERFELDEN / ETZEAN. - Kaum im Amt will der neue Bundesminister fĂŒr Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck (GRÜNE) fĂŒr einen schnelleren Ausbau von Windkraft- und Solaranlagen in Deutschland bei der EU-Kommission eine EntschĂ€rfung von Naturschutzrichtlinien erwirken.

In Darmstadt rennt er beim dortigen RegierungsprĂ€sidium (RP) mit diesem Vorstoß offene TĂŒren ein, wie das von Brigitte Lindscheid gefĂŒhrte RP aktuell gerade erneut unter Beweis stellte.

Rechtzeitig zur vorweihnachtlichen Bescherung fĂŒr die Stadt Oberzent wie den gesamten Odenwald genehmigte das RP am Nikolaustag, Montag, 06. Dezember 2021, drei Windkraftanlagen in der Stadt Oberzent, wie ein RP-Sprecher auf Nachfrage bestĂ€tigt.

Die Windkraftanlagen vom Typ GE 5.5 158 mit einer jeweiligen Gesamthöhe von 240 Meter sollen in der Gemarkung Katzenwinkel zwischen den Stadtteilen Beerfelden und Etzean entstehen.

FĂŒr eine abschließende Anhörung zum Genehmigungsentwurf hatte das RP der Stadt Oberzent per 18. Oktober dieses Jahres zunĂ€chst eine Frist zum 01. November gesetzt (siehe FACT-Bericht unter: www.de-fakt.de/bundesland/hessen/odenwaldkreis/details/?tx_ttnews), gleichzeitig jedoch mitgeteilt, „das gemeindliche Einvernehmen der Stadt Oberzent wird 
.. ersetzt.“

Damit war zum damaligen Zeitpunkt bereits klar, dass die Genehmigung entsprechend des vorliegenden Entwurfs unabhÀngig vom Inhalt der stÀdtischen Anhörung erteilt wird.

Der stĂ€dtische Antrag zur einmonatigen FristverlĂ€ngerung wurde dann verworfen, die Nachfrist vielmehr auf den 15. November verkĂŒrzt. Termingerecht legte die Stadtverwaltung die Sicht der stĂ€dtischen Gremien noch einmal vor, wie BĂŒrgermeister Christian Kehrer auf FACT-Anfrage erklĂ€rte.

Die Oberzent-Parlamentarier verwiesen in ihrer finalen Stellungnahme noch einmal auf das Faktum, dass die geplanten Windkraftstandorte im Katzenwinkel nicht im gemeinsamen FlÀchennutzungsplan der Odenwaldkommunen enthalten seien. Gegen die Ablehnung dieses Gesamtkommunalen FlÀchennutzungsplans lÀuft aktuell noch eine Normenkontrollklage.

Mit der Genehmigung der Windkraftstandorte im Katzenwinkel wĂŒrden vor der gerichtlichen Entscheidung dieser Normenkontrollklage Fakten geschaffen, welche die kommunale Planungshoheit gefĂ€hrden wĂŒrden.

Dieser Vortrag blieb bei der am 06. Dezember erfolgten Baugenehmigung erwartungsgemĂ€ĂŸ unberĂŒcksichtigt, wurde vielmehr mit dem lapidaren Hinweis verworfen, es seien „keine neuen Erkenntnisse, die zur Änderung des Genehmigungsentwurfs Anlass geben“.

Die sofortige Vollziehung wurde vom RP angeordnet. Dieser Bescheid ging der Stadt Oberzent am gestrigen Donnerstag, 09. Dezember, zu, wie der BĂŒrgermeister bestĂ€tigte.

Der Stadt Oberzent bleibt nach der jetzt erteilten Baugenehmigung folglich nur noch der Klageweg, der nicht einmal aufschiebende Wirkung hÀtte. Dazu bedarf es zunÀchst des Widerspruchs der stÀdtischen Gremien innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Genehmigung.

Ob die Parlamentarier darĂŒber bereits in ihrer turnusmĂ€ĂŸigen Sitzung am Dienstag, 14. Dezember, beraten werden, oder in einer gesondert anzuberaumenden Sitzung bis spĂ€testens Anfang Januar 2022 entscheiden werden, steht derzeit noch nicht fest, wie entsprechende Nachfragen ergaben.