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Bundesförderung für effiziente Gebäude: KfW-55-Standard bald Geschichte

BENSHEIM. - Eine gute Dämmung und klimafreundliche Heizsysteme: Wer bei seinem Bauvorhaben auf Energieeffizienz und der Einsparung von CO2 setzt, kann vom Staat hohe Förderungen zur Finanzierung des Eigenheims beantragen.

Viele Architekten, Bauherren und solche, die es werden wollen, planen derzeit ihre Neubauprojekte oder die Sanierung von Gebäuden mit dem KfW-55-Standard.

Diese Förderung für den effizienten Neubau läuft nun Anfang des kommenden Jahres aus, gibt der städtische Energieberater Steffen Giegerich an: Entsprechende Anträge können nur noch bis zum 31. Januar 2022 gestellt werden.

Das Bundeswirtschaftsministerium hat kürzlich eine entsprechende Änderung der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) veranlasst.

Bisher wurden im Neubau die Standards 55, 40 und 40plus gefördert. Dabei gilt: Je kleiner die Zahl, desto energieeffizienter ist ein Haus und desto besser sind die Konditionen einer Förderung, die im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums von der KfW, der Kreditanstalt für Wiederaufbau, vergeben werden.

Diese Zahlen bedeuten, dass beispielsweise ein „KfW Effizienzhaus 55“ lediglich 55 Prozent des jährlichen Energiebedarfs eines konventionellen Neubaus verbraucht, dessen Referenzwerte im Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgelegt wurden.

Die Bundesregierung hat im September 2021 beschlossen, die Mittel für die Gebäudeförderung nochmals um 11,5 Milliarden Euro auf insgesamt bis zu 18 Milliarden Euro zu erhöhen.

In diesem Zusammenhang wurde die bestehende Fördersystematik der BEG in Hinblick auf die Fördereffizienz überprüft und angepasst: Da die Förderung künftig vermehrt in Gebäudesanierungen und besonders effiziente Neubauten (KfW-40-Standard) fließen sollen, entfällt das Budget für weniger effiziente Neubauten, das heißt die komplette Effizienzhaus-Stufe 55.

Für Fragen steht der städtischen Energieberater Steffen Giegerich unter der Telefonnummer 06251 14-280 zur Verfügung.