NEWS

Odenwaldkreis verfügt Windrad-Abschaltung

Zwei Odenwälder Windkrafträder im Felgenwald stehen ab sofort still: Landrat Frank Matiaske verfügte heute aufgrund eines von der Stadt Michelstadt bestellten Gutachtens, das im direkten Umfeld der Windräder Schwarzstorch-Jungvögel zweifellos nachgewiesen hat, die sofortige Stilllegung.

Anlagen im Felgenwald bedrohen streng geschützte Schwarzstörche

ODENWALDKREIS / MICHELSTADT. - Der Odenwaldkreis hat den Betreiber der beiden Windkraftanlagen im Felgenwald dazu verpflichtet, diese ab sofort in der Zeit von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang abzuschalten. Eine entsprechende Verfügung der Unteren Naturschutzbehörde ist dem Betreiber heute, 5. August, per Mail zugegangen.

„Wir haben keine andere Wahl, denn die beiden Anlagen bedrohen den dort lebenden Schwarzstorch, eine streng geschützte Art“, hob Landrat Frank Matiaske hervor und verwies auf ein Gutachten, das im Auftrag der Stadt Michelstadt erstellt worden war und zum Ergebnis kam, dass für die Tiere ein „signifikant erhöhtes Tötungsrisiko“ bestehe.

Auf der Basis dieses Gutachtens hatten eine Bürger- und eine Naturschutzinitiative die Untere Naturschutzbehörde kürzlich gebeten, die zeitweise Abschaltung der beiden Windkraftanlagen zu prüfen. Sie waren im Dezember 2018 in Betrieb gegangen. „Diese Prüfung ergab, dass an der Abschaltung aus naturschutz- wie artenschutzrechtlichen Gründen kein Weg vorbeiführt“, so Matiaske.

Parallel dazu fordert der Landrat das Regierungspräsidium Darmstadt dazu auf, die nun auch gutachterlich festgehaltenen Erkenntnisse in die Betriebserlaubnis der Anlagen einfließen zu lassen, zumal sich derzeit die dritte Anlage im Genehmigungsverfahren befindet. „Dies ist in der Vergangenheit offensichtlich nicht passiert, obwohl in dem Gebiet laut der Expertise erstmals im Jahr 2014 ein Brutpaar nachgewiesen wurde.“

In den folgenden Jahren konnten weitere Tiere nachgewiesen werden. Derzeit lebt dort mindestens ein Paar mit seinen Jungvögeln. Die Störche durchfliegen die Anlagen aus verschiedenen Richtungen auf dem Weg zu einzelnen Nahrungshabitaten. Darin liegt das signifikant erhöhte Tötungsrisiko begründet, denn auf diesen Flügen können die Tiere mit den Rotoren kollidieren.

Schwarzstörche sind Zugvögel. So gilt die Verfügung, die Windkraftanlagen abzuschalten, in diesem Jahr noch bis zum 15. August. Um diesen Tag herum verlassen die Vögel ihre Brutreviere, um nach Süden zu ziehen. Sollten die Vögel im nächsten Jahr wieder in diesem Revier brüten, wird die entsprechende Verfügung frühzeitig ausgestellt.