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Dienstgeheimnis verletzt?: Ermittlungsverfahren gegen früheren hessischen Polizeibeamten

Wegen des Verdachts der Verletzung des Dienstgeheimnisses ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft in Darmstadt gegen einen Beamten

SÜDHESSEN / DARMSTADT. - Das Polizeipräsidium Südhessen und die Staatsanwaltschaft Darmstadt führen seit September 2017 ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Verletzung des Dienstgeheimnisses gemäß § 353b Strafgesetzbuch gegen einen vormals im Bereich des Polizeipräsidiums Südhessen tätigen Polizeibeamten, welcher bereits vor Einleitung des Ermittlungsverfahrens nach Niedersachsen versetzt worden war.

Dem Beamten liegt zur Last, im Januar und Februar 2016 in zwei Fällen Abfragen in polizeilichen Datensystemen getätigt zu haben, die nicht in dienstlichem Zusammenhang standen, und die Abfrageergebnisse an eine Mitbeschuldigte weitergegeben zu haben.

Diese soll ihn zu seinem Handeln angestiftet haben. Die Abfragen betrafen eine Person, gegen welche durch die Polizeibehörden in Sachsen-Anhalt wegen Mitgliedschaft in einer rechtsgerichteten Gruppierung ermittelt wurde.

Über den Inhalt dieser Pressemitteilung hinausgehende Auskünfte können derzeit nicht erteilt werden, betont der Pressesprecher der Darmstädter Behörde, Oberstaatsanwalt Robert Hartmann.