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Windkraft: Gericht bestätigt Fehler und lehnt Odenwälder Flächennutzungsplan ab

Wie der BUND Odenwaldkreis jetzt öffentlich macht, hat das Verwaltungsgericht Darmstadt die Klage der 15 Odenwaldkommunen auf Genehmigung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes, Teilplan Windkraftstandorte im Odenwaldkreis, wegen rechtsfehlerhaften Grundlagen abgewiesen

 

ODENWALDKREIS. - Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat am 27. September diesen Jahres in erster Instanz die Klage der Odenwaldkommunen auf Genehmigung ihres gemeinsamen Flächennutzungsplanes abgewiesen (Az: 2K 12/16.DA).

In der am 6. November veröffentlichten Urteilsbegründung führt das Gericht aus, dass es Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Festsetzung der Windkraftflächen 15 (Felgenwald Michelstadt), 19 (Würzberg) und 31 (Sensbachtal) hat. Das Gericht verneinte den Antrag der Gemeinden, das Regierungspräsidium zur Genehmigung des Planes zu verpflichten.

Für die Niederlage seien ausschließlich Naturschutzfragen verantwortlich,teilt der BUND Odenwaldkreis jetzt mit. Die von den Gutachtern im Planungsprozess durchgeführte Untersuchung, ob sich die Windkraftflächen mit den Naturschutzinteressen vereinbaren lassen, sei nach Meinung des Gerichtes nicht schlüssig und nicht nachvollziehbar.

Damit habe das Gericht im Sinne der Einwendungen des BUND zur Planung entschieden, der 2013 zu den beiden Flächen den Naturschutz anmahnte:

19 Michelstadt-Würzberg

„Wir weisen auf die Auffassung der Planer hin, dass durch die fehlende Datengrundlage über Rauhfuß- und Sperlingskauz das Konfliktpotential nur eingeschränkt eingeschätzt werden kann. Wir fordern die Streichung des Standortes. Die Lage im Vogelschutzgebiet nach europäischem Recht laut Tabelle 21/22 erfordert es, auch eine rechnerisch geringe Gefährdung von Arten auszuschließen.“

31 Sensbachtal-Beerfelden

„Wir stimmen mit den Planern nicht überein und fordern die Feststellung der Konfliktstufe 3 und damit die Streichung des Standortes. Die Lage im Vogelschutzgebiet nach europäischem Recht laut Tabelle 21/22 erfordert es, auch eine rechnerisch geringe Gefährdung von Arten auszuschließen.

Das Verwaltungsgericht habe die Einschätzung des BUND bestätigt: „Die …Verträglichkeitsuntersuchung ... ist unvollständig bzw. unschlüssig und teilweise nicht nachvollziehbar, sodass auch die darauf gestützte Verträglichkeitsprognose ... auf einer rechtsfehlerhaften Grundlage basiert.“

Damit habe das Darmstädter Gericht eine in Rechtskreisen lange bekannte Regel wiederholt und bekräftigt, nach der Eingriffe in das europäische Naturschutzsystem besonders sorgfältig zu untersuchen seien.

Die Urteilsbegründung erläutere ausführlich, dass die Schutzziele des Vogelschutzgebiets 'Südlicher Odenwald' nicht durch einfache pauschale und unkonkrete Gutachteraussagen vom Tisch gefegt werden könnten. Vielmehr müssten die Kommunen beweisen, dass die Naturschutzziele durch die Windräder nicht gefährdet sind.

Nur wenn dies auszuschließen wäre, sei eine Standortausweisung im Flächennutzungsplan statthaft. „Die Haltung der Kommunen, man könne diese Frage auf das spätere Bauantragsverfahren verschieben, wurde vom Gericht als unhaltbar zurückgewiesen.“ Für den BUND-Kreisverband stelle das Urteil die Bestätigung seiner naturschutzfachlichen Einschätzung der Planung dar. BUND-Sprecher Harald Hoppe: „Hätten die Kreiskommunen unserer Stellungnahme auch nur das geringste Gewicht beigemessen, wäre ihnen der Windkraftplan nicht so um die Ohren geflogen, wie er es jetzt tut.“ Für den Umweltverband ist das Urteil ein weiterer Beleg dafür, dass die Planungspraxis im Odenwaldkreis auf den Naturschutz nicht in der gebotenen Ernsthaftigkeit eingeht.

Hoppe: „Unsere tägliche Erfahrung, dass die Kommunen unsere Anliegen stets pauschal abweisen, wird durch die Klage um den Flächennutzungsplan bestätigt. Glücklicherweise hat die Justiz in diesem Fall unsere Argumente und damit unsere Position bekräftigt.“

Der Odenwaldkreis sollte die grundsätzlich ablehnende Haltung zum Naturschutz revidieren, fordert der BUND-Sprecher. Landrat Frank Matiaske sei aufgerufen, einen Schritt voran zu gehen, und für mehr Berücksichtigung von Umwelt und Natur in der Politikpraxis zu sorgen.